Bekomme ich ein COC
für mein Fahrzeug?

Um festzustellen, welches Dokument für Ihr Fahrzeug das richtige ist, muss zunächst ermittelt werden, welcher der 3 folgenden Kategorien Ihr Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Wir unterscheiden zwischen 3 Fahrzeug-Kategorien:


Europäische Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung für alle EU-Staaten (Voll COC)

Europäische Fahrzeuge mit einem Voll – COC können problemlos mit dem COC-Dokument und den Fahrzeugpapieren in jedem EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Voraussetzung ist hier lediglich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine gültige AU (Abgasuntersuchung).


Europäische Fahrzeuge mit einer Genehmigung für einige EU-Staaten (ABE)

Für viele Vorgaben in der der EU gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. So ist es auch bei Fahrzeugen. Europäische Fahrzeuge mit einer ABE (Teil – COC) sind ein Zwitter und haben ein kein ›richtiges‹ COC, sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, auch ABE genannt, welche nur in wenigen EU-Staaten Gültigkeit hat.

Der Grund dafür ist, dass Fahrzeughersteller bestimmte Modelle an die Kundenwünsche in einigen EU-Staaten angepasst haben. In anderen EU-Staaten wären diese Fahrzeuge unverkäuflich. Als kann Beispiel sind hier zu nennen: Frankreich mit großen Dieselmotoren in Kleinwagen und aktuell Fahrzeuge mit Bio-Ethanol (E85), Italien mit LPG-Flüssiggasanlagen in nahezu allen Fahrzeugklassen und die Niederlande mit LPG-Flüssiggasanlagen und aktuell mit Hybridfahrzeugen auf Grund hoher KFZ-Steuern bei hohen Verbräuchen. Aus diesen Gründen gibt es die ABE.

In diesen Fällen tritt an die Stelle eines COCs die Datenbestätigung, welches das COC ersetzt und die Fahrzeugprüfung nach §21 oder die direkte Zulassung (wenn eine gültige HU u. AU vorliegt), ermöglicht. Die Datenbestätigung muss immer von einem akkreditierten technischen Dienst (wie z.B. dem TÜV Nord) kontrolliert, gesiegelt und unterschrieben sein.


Europäische Fahrzeuge ohne Typgenehmigung (Kein COC / ABE)

Äußerlich gleich, innerlich unterschiedlich. Viele Fahrzeuge europäischer Hersteller wie z.B. Audi, BMW, Mercedes, werden in Europa gebaut sind aber für andere Märkte bestimmt und erfüllen die technischen Anforderungen genau dieser Märkte. Als wichtigste Märkte wären hier China, die USA u. Kanada, Mittel- und Südamerika, Japan und Russland zu nennen. Die Fahrzeuge unterscheiden sich rein äußerlich kaum von den europäischen Modellen sind aber an die gesetzlichen Vorgaben des Bestimmungslandes angepasst worden. Dies bezieht sich in vielen Fällen auf Fahrzeugemissionen (CO2-Ausstoß), sicherheitsrelevante Aspekte und mögliche verwend- und verfügbare Treibstoff-Qualitäten, wie zum Beispiel im Brasilien sehr populären Bio-Ethanol.

Auch zu erwähnen ist hier Arabien, wo die Abgasreinigung um mehrere Stufen reduziert wird, damit die Fahrzeuge aufgrund der teilweise sehr schlechten Spritqualitäten trotzdem problemlos fahren ohne laufend Fehlermeldungen anzuzeigen. Für diese Fahrzeuge gibt es kein COC Dokument!

Anstelle der COC-Dokumente sieht hier der Gesetzgeber vor, dass das Fahrzeug Ersatznachweise bekommt, die ähnlich umfangreich wie ein COC-Dokument sind. Hier ersetzt der Abgasnachweis (auch Abgasgutachten* genannt) und das technische Datenblatt das COC. Zusammen erreichen Sie einen ähnlichen Umfang wie ein COC-Dokument und ermöglichen damit die Fahrzeugprüfung nach §21 und die anschließende Zulassung.

Nachstehend finden Sie einen Link, wo Sie diese Dokumente bekommen können: www.abgasdatenbank.com

*Ein Abgasgutachten ist nicht zu vergleichen mit der Abgasuntersuchung (AU) und meint nicht die wiederkehrende Prüfung im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU/ TÜV). Auch preislich unterscheiden sich diese beiden Arten der Prüfung / Messung. Während eine AU – Abgasuntersuchung zwischen 40 und 50,– Euro kostet, liegt die Erstellung eines Abgasgutachtens bei mehreren tausend Euro. Das Abgasgutachten, welches durch eine Messung auf einem Rollenprüfstand eines vom KBA zertifizierten Abgaslabors erstellt wird, liefert die gleichen Angaben wie die in einem COC. Es ist der Schadstoffausstoß (CO2) pro km, der Verbrauch und die daraus resultierende Abgasnorm. Angewendet werden derzeit 2 verschiedene Messverfahren, der NEFZ- und der WLTP-Zyklus. Zukünftig wird es noch ein drittes Messverfahren, den RDE – Zyklus ( REal Drive Emission), geben. Langfristig wird der RDE – Zyklus die anderen beiden Messverfahren ablösen, da RDE die genauesten CO² – und Verbrauchswerte liefert.

Ihre Vorteile

COC | Datenbestätigung | Abgasgutachten | Datenblatt

100% offiziell anerkannt

Alle Dokumente, Nachweise und Gutachten sind geeignet für die Fahrzeugabnahme nach §21 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS oder für die direkte KFZ-Zulassung.

EU-weite Gültigkeit

Alle Dokumente sind in der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz gültig – egal, ob COC, Datenbestätigung, Abgasgutachten oder Datenblatt.

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