Europäische Fahrzeuge mit COC

Europäische Fahrzeuge mit einem Voll – COC können problemlos mit dem COC-Dokument und den Fahrzeugpapieren in jedem EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Benötigt wird eine Haupt- u. Abgasuntersuchung (HU/ AU).

Europäische Fahrzeuge mit ABE

Europäische Fahrzeuge mit einer ABE (Teil – COC) sind ein Zwitter und habe kein „richtiges“ COC, sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, auch ABE genannt. An die Stelle eines COC tritt hier die Datenbestätigung.

Europäische Fahrzeuge ohne COC oder ABE

Viele Fahrzeuge europäischer Hersteller sind für andere Märkte (China / USA / Japan) bestimmt und haben weder ein COC noch eine ABE. Für diese Fahrzeuge werden ein Abgasgutachten und ein technisches Datenblatt benötigt.

COC

Das COC ist ein Dokument, das es seit 1995 zu jedem Fahrzeug gibt und beim Fahrzeugkauf – genau wie das Serviceheft und die Bedienungsanleitung – an den ersten Käufer übergeben wird. COC ist die Abkürzung für ›Certificate of Conformity‹ (zu deutsch Konformitätsbescheinigung). Es bescheinigt schriftlich, dass das Auto den derzeit gültigen Normen für den Straßenverkehr in der EU entspricht. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer EG-Typgenehmigung.

Das COC hat im normalen Sprachgebrauch viele Bezeichnungen, wie z.B. COC Papier, COC Zertifikat, COC Bescheinigung, COC Dokument, COC Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung und so weiter. Gemeint ist aber immer das gleiche: das COC.

Europäische Fahrzeuge
mit COC

Europäische Fahrzeuge mit einem Voll – COC können problemlos mit dem COC-Dokument und den Fahrzeugpapieren in jedem EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Benötigt wird eine Haupt- u. Abgasuntersuchung (HU/ AU).

Europäische Fahrzeuge
mit ABE

Europäische Fahrzeuge mit einer ABE (Teil – COC) sind ein Zwitter und haben kein ›richtiges‹ COC, sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, auch ABE genannt. An die Stelle eines COC tritt hier die Datenbestätigung.

Europäische Fahrzeuge
ohne COC/ABE

Viele Fahrzeuge europäischer Hersteller sind für andere Märkte (China / USA / Japan bestimmt und haben weder ein COC noch eine ABE. Für diese Fahrzeuge werden ein Abgasgutachten und ein technisches Datenblatt benötigt.

Wozu braucht man das COC?

Der Vorteil bei einem COC ist, dass es volle Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat und die einfache und unkomplizierte Anmeldung bzw. Zulassung von Fahrzeugen ermöglichen soll. Oft ist es leider so, dass das COC im Laufe der Jahre verloren gegangen ist, weil man diesem Dokument eine untergeordnete Bedeutung zugemessen hat. Das Fahrzeug war einmal angemeldet und man hatte einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein, was auch ausreichte, um (im Falle eines Verkaufs) eine problemlose Um- oder Anmeldung im gleichen EU-Mitgliedsstaat durchzuführen.

Komplizierter wird dies, wenn man das Fahrzeug in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, also ins benachbarte europäische Ausland, verkauft hat. Hier wird in 95% der Fälle nach einem COC gefragt. Besonders strikt wird dies in Belgien, Frankreich, Italien und Spanien gehandhabt. Die Angaben in einem COC gehen noch weit über die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) hinaus. Deshalb ist das COC Dokument für Zulassungsbehörden so wichtig.

Vorteile des Vollgutachtens

(als Ersatz für CoC-Papiere)

100% offiziell anerkannt

Alle Gutachten werden vom TÜV Nord gesiegelt und können für die Fahrzeugabnahme nach §21 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, Ämtern und KFZ-Zulassungsstellen eingereicht werden.

EU-weite Gültigkeit

Mit dem Vollgutachten / Datenblatt erhält Ihr Fahrzeug eine offizielle EU-Typengenehmigung, die überall in der Europäischen Union und der Schweiz gültig ist.

Exklusive Kostenvorteile

Die HU ist im Vollgutachten bereits inbegriffen und muss daher nicht erneut gemacht werden. Je nach Hersteller kann das Gutachten zudem deutlich günstiger als neue CoC-Papiere sein.

Gutachten / Datenblatt anfragen

(beispiel Typenschild)